Unter Mahnung versteht man die eindeutige und bestimmte Aufforderung des Gläubigers an seinen Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.
Die Mahnung ist eine rechtlich erforderliche Voraussetzung, damit der Schuldner in Verzug gerät.
Grundsätzlich ist die Mahnung an keine besondere Form gebunden. Diese kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Gesetzlich erforderlich ist nur eine einzige Mahnung. Je nach kaufmännischer Gepflogenheit sind allerdings bis zu drei Mahnungen üblich.
Obwohl keine Formvorschrift existiert, empfiehlt es sich mit Einschreiben eigenhändig zu mahnen. Im Ernstfall kann der Schuldner so nicht einfach behaupten, bislang keine Mahnung erhalten zu haben.
In der Mahnung sollte der Schuldner ausdrücklich zur Zahlung aufgefordert werden. Gleichzeitig sollte eine bestimmte und angemessene Frist zur Zahlung gesetzt werden. Hierbei sollten 10 bis 14 Tage ausreichend sein. Die Mahnung sollte zusätzlich eindeutig formuliert und als Mahnung deklariert sein.
Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die Mahnung ein Datum enthält und die Nummer der angemahnten Rechnung sowie das Datum der Fälligkeit der Rechnung. Die genaue Bezeichnung schafft für den Schuldner einen eindeutigen Überblick, welche Rechnung genau angemahnt wird.
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