Hat Ihr Schuldner bereits auf Ihre Mahnung nicht reagiert, so empfiehlt es sich, eine anwaltliche Mahnung zu beauftragen. Bei diesem Verfahren wird aufgrund Ihrer Angaben eine anwaltliche Mahnung per Brief an Ihren Schuldner geschickt. Hierbei stehen verschiedene folgende Versandarten zur Auswahl:
In dieser schriftlichen Zahlungsaufforderung wird noch einmal mit Nachdruck auf Ihre fällige Forderung hingewiesen. Zumeist erkennt Ihr Schuldner nun die Ernsthaftigkeit und zahlt den anwaltlich angemahnten Betrag.
Sofern Ihr Schuldner bereits durch Mahnung von Ihnen in Verzug gesetzt ist, muss dieser die Kosten unserer Beauftragung als Verzugsschaden hierbei erstatten.
Ein Mustermahnschreiben einer anwaltlichen Mahnung von Inkasso-Sofort.de können Sie hier aufrufen.