Der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides wird zunächst durch uns beim zuständigen Gericht gestellt. Das Gericht erlässt dann den Vollstreckungsbescheid und stellt diesen beim Schuldner zu.
Der Schuldner kann dann entweder direkt an uns oder an Sie zahlen. Sollte weder eine Zahlung der Forderung noch ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erfolgen, so können Sie über uns erste Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Liegt der Vollstreckungsbescheid vor und wurde dieser erfolgreich beim Schuldner zugestellt, so können Sie über uns 2 Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides online mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beauftragen.
Auf der folgenden Seite beschreiben wir die gängigsten Pfändungsmaßnahmen: Vollstreckungsmaßnahmen