Auch wenn ich hier zu bereits umfangreiche Rechtsprechung und umfangreiche Literatur vorhanden ist, stellen wir in der Praxis immer wieder fest, dass Nebenkostenabrechnungen für Wohnraum häufig erhebliche Mängel aufweisen.
Dabei ist zwischen formellen und materiellen Fehlern zu unterscheiden.
Mit materiellen Fehlern ist gemeint, dass eine Nebenkostenabrechnung inhaltlich fehlerhaft ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Beträge falsch addiert werden.
Hierauf soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden.
Am vermeidbarsten und überflüssigsten sind Abrechnungen, die formell fehlerhaft sind. Derlei Fehler können dazu führen, dass Vermieter mit ihren Nachforderungen ausgeschlossen sind, wenn sie den abgerechneten Zeitraum nicht mehr innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Jahresfrist abrechnen können, weil diese bereits verstrichen ist. Dabei führt ein formeller Fehler dazu, dass die gesamte Abrechnung unwirksam wird.
Dabei sind formale Fehler leicht zu vermeiden.
In eine Nebenkostenabrechnung gehören:
Daraus ergibt sich dann nachfolgende Beispielsabrechnung:
Kostenart | Gesamtkosten | Verteilungsschlüssel Fläche in m² |
Ihr Anteil: 10% Gesamtfläche: 1.000 m² Ihre Wohnung: 100 m² |
Summe [EUR] |
---|---|---|---|---|
Wasser | 1.000 € | m² | 100 € | 100 € |
Strom | 5.000 € | m² | 500 € | 500 € |
etc. | ||||
Zwischensumme | m² | 600 € | ||
Vorauszahlungen | m² | -500 € | ||
Ihre Nachzahlung | m² | 100 € |
Mit dieser Abrechnung sind die von der Rechtsprechung geforderten Mindestanforderungen an einer formellen ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung bereits erfüllt.
[Meldung vom 23.06.2013]
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