Der Bundesrat beschloss einen Gesetzentwurf, mit dem an Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen eingerichtet werden dürfen, in denen in englischer Sprache verhandelt wird.
Dies wurde damit begründet, dass es in Deutschland zahlreiche Richter gibt, die hervorragend Englisch sprechen, die deutsche Justiz internationale Anerkennung genießt und der Gerichtsstandort Deutschland darunter leide, dass nur Deutsch als Gerichtssprache zugelasssen sei.
Aus diesem Grund würden, zum Nachteil des Gerichtsstandorts Deutschland und deutscher Unternehmen, bedeutende Wirtschaftsstreitigkeiten überwiegend im Ausland ausgetragen.
So betonte der Nordrhein-Westfälische Justizminister Peter Biesenbach, der maßgeblich an der Bundesratsinitiative beteiligt war, dass Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb in Englisch organisiert haben, auch auf Englisch prozessieren wollen.
Ob die Initiative Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.
In den Jahren 2010 und 2014 scheiterten die Länder bereits mit ihren jeweils gleichlautenden Gesetzentwürfen, die dann vom Bundestag nicht verabschiedet wurden.
[Meldung vom 04.05.2018]
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