Die Bundesregierung plant den Regelsatz für das Arbeitslosengeld 2 (landläufig auch Hartz IV genannt) laut diversen Zeitungsberichten im kommenden Jahr um fünf € anheben. Dabei soll der Satz für Alleinstehende von 404 € auf 409 € im Monat steigen.
Dies entspräche einer Erhöhung um 1,25 Prozent.
Bei Paaren solle der Satz um vier € von 364 € auf 368 € / Partner steigen.
Am stärksten erhöhen sich nach den Berichten die Sätze für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren, nämlich um 21 € / Monat. Diese erhalten dann 291 € anstatt statt 270 €.
Dies würde eine Erhöhung um etwa 8 Prozent bedeuten.
Der Grund für diese massive Erhöhung ist wohl, dass bei der neuesten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes festgestellt wurde, dass der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher ist als bisher kalkuliert.
Leer gehen erneut die Kinder bis zu sechs Jahren aus. Deren Satz bleibt vermutlich unverändert bei 237 € im Monat.
Kinder zwischen 13 und 18 Jahren erhalten dagegen vom nächsten Jahr an 311 statt bisher 306 €. Die Sätze für unter 25-Jährige, die im Haushalt der Eltern wohnen, steigen dem Bericht zufolge von 324 auf 327 €.
Hintergrund für diese Anhebungen ist wohl der Preisanstieg sowie eine Neuberechnung des Bedarfs aufgrund neuer Statistikdaten.
Die Erhöhung der Regelsätze soll laut Arbeitsministerium, aus dem der Plan stammt, allein im kommenden Jahr 470 Millionen € mehr kosten als 2016.
Bis Ende 2020 beliefen sich die Mehrkosten auf voraussichtlich zwei Milliarden €.
Derzeit handelt es sich bei den Plänen für die Erhöhungen aber noch um einen Referentenentwurf. Ob diese Pläne tatsächlich umgesetzt werden bleibt abzuwarten.
Im Hinblick auf den kommenden Bundestagswahlkampf und sprudenden Steuerquellen ist aber damit zu rechnen, dass sich die Regierung generös zeigt.
[Meldung vom 19.09.2016]
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