Die Höhe des Basiszinses und ob dieser negativ oder positiv ausfällt wird von der Deutschen Bundesbank berechnet und im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Zum 1. Juli 2024 wurde der Basiszinssatz auf 3,37 Prozent angepasst.
Der Basiszinssatz verändert sich jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres und erhöht sich dann um den in § 288 BGB festgelegten Verzugszinssatz (Verbrauchergeschäft 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, Handelsgeschäfte (seit dem 29.07.2014) 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz).
Zur Berechnung von Verzugszinsen empfehlen wir folgenden Link:
Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. (Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Bundesbank)
[Meldung vom 01.07.2024]
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