Die 27 regionalen Anwaltskammern sowie die Rechtsanwaltskammer beim BGH hatten zum 01.01.2018 insgesamt 165.857 Mitglieder, wovon 164.656 Rechtsanwälte waren.
Damit stieg die Zahl der Rechtsanwälte im Vergleich zum Vorjahr um nur noch 0,18 %.
Dies bestätigt den Trend der vergangenen Jahre, wonach die Zuwachszahlen immer weiter sanken.
Bedeutender für die Ratsuchenden ist aber der Umstand, dass die Zahl der niedergelassenen Rechtsanwälte binnen Jahresfrist von 154.711 auf knapp 150.000 zurückgegangen ist.
Deutlich gestiegen ist die Anzahl von sogenannten Syndikusrechtsanwälten, also Rechtsanwälte die in Unternehmen und Verbänden arbeiten.
17 regionale Kammern hatten sogar einen Rückgang der Mitglieder.
Die größte Rechtsanwaltskammer ist übrigens München mit 21.665 Mitgliedern, die kleinste ist Zweibrücken, mit nur 1.433 Mitgliedern.
[Meldung vom 20.03.2018]
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