Neue Bußgelder sind ab sofort festgesetzt, dafür dass im Straßenverkehr
a) keine Rettungsgasse gebildet wird,
b) das Smartphone genutzt wird und
c) das Gesicht verhüllt ist.
Es informiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter nachfolgendem Link:
[Meldung vom 20.10.2017]
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