Aus Gründen der Sicherheit konnte bis heute kein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) eingeführt werden. Dies obwohl eine Nutzung dieses beA für Anwälte vom Gesetzgeber seit dem 01.01.2018 verpflichtend vorgesehen war. Derzeit kann ein elektronischer Rechtsverkehr lediglich über den Bürgerclient des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) unmittelbar umgesetzt werden.
Die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz entschied nun Folgendes:
Der Bürgerclient wird noch einen Monat über die Inbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zur Verfügung gestellt.
Eine Übermittlung Ihrer Mahnanträge verwirklichen wir seit jeher auf elektronischen Weg. Auch auf die Umsetzung des beA sind wir vorbereitet. Die Einführung einer Übergangszeit begrüßen wir gleichwohl.
[Meldung vom 13.06.2018]
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