Am 28.04.2020 tritt mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung(StVO) auch ein neuer Bussgeldkatalog in Kraft.
Dieser sieht deutlich höhere Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. So werden beispielsweise die Geldbußen Gei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h verdoppelt. Bei Geschwindigkeitsverstößen über 21 km/h der erlaubten Geschwindigkeit wird innerorts bereits ein Fahrverbot fällig (Außerorts ab 26 Km/h). Auch Halte- und Parkverstöße werden höher bestraft.
Auch wenn der Straßenverkehr aufgrund der Coronapandemie an vielen Orten derzeit flüssiger als gewöhnlich läuft, empfiehlt sich gleichwohl weiter umsichtig und im Rahmen der gelten Vorschriften zu fahren.
[Meldung vom 24.04.2020]
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